DE SCHRIFTLICHE ERKLÄRUNG zur unverzüglichen Einstellung der Folter und Misshandlung von Windhunden in Europa

Publié le par C.E.P.L.

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<Date>{15/04/2013}15.4.2013</Date>                                                                                                                    <NoDocSe>0006/2013</NoDocSe> 

<TitreType>SCHRIFTLICHE ERKLÄRUNG</TitreType>

<TitreRecueil>eingereicht gemäß Artikel 123 der Geschäftsordnung</TitreRecueil>

<Titre>zur unverzüglichen Einstellung der Folter und Misshandlung von Windhunden in Europa</Titre>

<Depute> Michèle Striffler (PPE), Louis Michel (ALDE), Dan Jørgensen (S&D), Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), Kartika Tamara Liotard (GUE), Santiago Fisas Ayxela (PPE), Sirpa Pietikäinen (PPE), Cristian Dan Preda (PPE), Iva Zanicchi (PPE), Sonia Alfano (ALDE), Gianni Vattimo (ALDE), Andrea Zanoni (ALDE)</Depute>

Fristablauf: <DateForclusion>{15/07/2013}15.7.2013</DateForclusion>

 


0006/2013

Schriftliche Erklärung gemäß Artikel 123 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments zur unverzüglichen Einstellung der Folter und Misshandlung von Windhunden in Europa[1]

1.   Windhunde werden in vielen Mitgliedstaaten der Europäischen Union für die Jagd und bei Wettbewerben eingesetzt und von ihren Haltern gefoltert, wenn diese sie dafür als ungeeignet befinden.

2.   Die Folter von Windhunden kann verschiedene Formen annehmen, angefangen bei der Aussetzung bis hin zum Erhängen, was unweigerlich zu ihrem Tod führt.

3.   Dieses Problem tritt verstärkt aufgrund fehlender Kontrollen durch die Mitgliedstaaten beim legalen und illegalen Handel mit Windhunden in Europa auf.

4.   Die Vorschriften über die Zucht und Haltung von Windhunden variieren in Europa und werden daher größtenteils nicht ausreichend angewandt.

5.   Windhunde sind Haustiere und bedürfen eines angemessenen Schutzes.

6.   Die Kommission wird daher aufgefordert, alles in ihrer Macht Stehende zu unternehmen, um die ordnungsgemäße Anwendung der Rechtsvorschriften der Europäischen Union über das Wohlbefinden von Tieren sicherzustellen, und konkrete Maßnahmen zu empfehlen, um der grausamen Behandlung von Windhunden in Europa unverzüglich ein Ende zu setzen.

7.



[1] Gemäß Artikel 123 Absätze 4 und 5 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments wird die Erklärung, wenn sie die Unterschriften der Mehrheit der Mitglieder des Parlaments erhält, mit den Namen der Unterzeichner im Protokoll veröffentlicht und an die Adressaten übermittelt, ist für das Parlament aber nicht bindend.

 

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